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Exchange-Visum / Austausch-Visum (zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit)

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Ein „Exchange-Visum“ zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit wird ausländischen Personen unter 25 Jahren erteilt. Ein explizites Stellenangebot muss vorliegen. Das „Exchange-Visum“ gilt für maximal 1 Jahr.

Der zukünftige Arbeitsgeber muss die Verfügbarkeit der angebotenen Stelle bestätigen und eine Verpflichtungserklärung abgeben.

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Exchange-Visum / Austausch-Visum (zum Zweck von kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Austauschprogrammen)

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Ein „Exchange-Visum“ wird Personen erteilt, die an kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Austauschprogrammen, die von einem Staatsorgan oder einer Bildungseinrichtung organisiert oder durchgeführt werden, teilnehmen.

 

Was ist ein Staatsorgan?

Gemäß Artikel 239 der südafrikanischen Verfassung ist ein Staatsorgan –

a) jedes Staatsamt oder jede Staatsverwaltung auf Bundes-, Provinz- oder Lokalebene;   oder

b) sonstige Institutionen –

 i. die im Sinne der Bundesverfassung oder provinzielle Verfassung Macht ausübt oder sonstige Funktion ausführt; oder

ii. im Sinne sonstiger Rechtsvorschriften Macht ausübt oder eine öffentliche  Funktion ausführt. Ausgeschlossen sind jedoch Gerichtsvollzieher oder Rechtspfleger.

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Was ist eine Bildungseinrichtung?

a) Jede höhere Lehranstalt im Sinne des Higher Education Act, 1997 (Gesetz Nr. 101 von 1997); oder

b) Eine Hochschule im Sinne des Further Education and Training Colleges Act, 2006 (Gesetz Nr. 16 von 2006). Ausgeschlossen sind jedoch:

 i.) Schulen, die Weiterbildungsprogramme anbieten, gemäß dem South African Schools Act, 1996 (Gesetz Nr. 84 von 1996); oder

ii.) Hochschulen, die unter der Aufsicht eines Staatsamts stehen, außer dem Department of Higher Education and Training;

c) oder eine Schule, die zum Paragraph 1 des South African Schools Act, 1996 (Gesetz Nr. 84 von 1996) gehört.

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Ein Exchange-Visum wird für die Dauer des beantragten Programms erteilt.

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