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Home Herzlich Willkommen bei Synergy Immigration- Ihrem Experten für südafrikanische Visabeantragungen und Immigrationsdienstleistungen. Ob zeitlich befristet oder dauerhaft- wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Aufenthalts.  ​ Wir bieten Ihnen umfangreiche Beratung und bestmögliche Empfehlungen. Unsere effizienten Dienstleistungen werden zudem auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. ​ Unsere Expertise in Immigrationsangelegenheiten lässt sich mit 15 Jahren Erfahrung im Immigrations- und Rechtsbereich sowohl in Südafrika, als auch im Ausland, unterlegen. Dank unseres fachlichen Know-hows finden wir für Sie das geeignete Visum.​ Bei uns fühlen Sie sich nicht nur “zu Hause”, sondern auch verstanden und ernst genommen. Gerne beraten wir Sie in Ihren eigenen vier Wänden, wo Sie sich am wohlsten fühlen. Um Missverständnisse zu vermeiden und unsere deutschsprachige Klienten besser zu verstehen, werden Gespräche auf Wunsch in Deutsch geführt. Südafrika ist unzweifelhaft eines der vielfältigsten Länder der Erde, das als „die Welt in einem Land„ beschrieben werden kann. Besucher können die weiten und einsamen Traumstrände, Steilküsten, Bergketten mit ihren teils tiefen Schluchten, Panoramastraßen und atemberaubende Bergpässe, sowie eine unglaubliche Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt genießen. Die gastfreundlichen Menschen mit ihrer kulturellen Vielfalt hinterlassen bei den Reisefreudigen keine offenen Fragen. So ist es keine Überraschung, dass viele Reisende mit dem Wunsch in ihr Heimatland zurückkehren, „ein wenig länger“ in Südafrika bleiben zu können. Da es verschiedene Möglichkeiten gibt, einen längerfristigen Aufenthalt in Südafrika anzustreben, beraten wir Sie gerne, um eine passende Lösung zu finden. Sei es z.B. die Verlängerung eines „port of entry“-Visums (Touristenvisum) oder die Beantragung der Permanent Residence- wir helfen Ihnen in der Umsetzung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir kommen gerne zu Ihnen! ​ ​
Unbefristeter Aufenthalt / Daueraufenthalt Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird ausschließlich auf Antrag ausgestellt und kann entweder durch direkten Aufenthalt oder Aufenthalt aus sonstigen Gründen erlangt werden. ​ Direkter Aufenthalt​ Ein direkter Aufenthalt wird folgenden Ausländern erteilt: einem Kind eines südafrikanischen Staatsangehörigen einem Kind, unter 18 Jahren, eines südafrikanischen Staatsangehörigen oder eines dauerhaften Einwohners dem ehemaligen (oder gegenwärtigen) Ehegatten eines südafrikanischen Staatsangehörigen oder eines dauerhaften Einwohners. Eine Mindestehedauer von 5 Jahren wird vorausgesetzt. Dem Inhaber einer Arbeitserlaubnis seit mindestens 5 Jahren. Aufenthalt aus sonstigen Gründen Der Aufenthalt aus sonstigen Gründen wird folgenden Ausländern erteilt: Einer Person, die ein Geschäft in Südafrika gegründet hat oder die Absicht hat, dies zu tun Einer Person, die die Absicht hat, in Südafrika zu pensionieren Einer Person, die finanziell unabhängig ist- das vorgeschriebene Eigenkapital muss nachgewiesen werden Der direkten Verwandtschaft eines südafrikanischen Staatsangehörigen oder eines dauerhaften Einwohners (Eltern, Kinder und Ehegatten) Einer Person, die ein unbefristetes Stellenangebot erhalten hat Dem Besitzer außerordentlicher Fähigkeiten oder Qualifikationen Einem Flüchtling im Sinne von Paragraph 27(c) des Refugee Act, 1998​ Der Besitzer eines Geschäftsvisums darf den unbefristeten Aufenthalt erhalten. Dem Besitzer einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Geschäftstätigkeit obliegt die Pflicht, sein Unternehmen und dessen Investitionen für mindestens weitere 5 Jahre nach Erlangen des Daueraufenthalts zu erhalten und weiterzuführen. Nachweis / Bestätigung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis Falls Sie im Besitz der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis waren und beabsichtigen, dauerhaft nach Südafrika zurückzukehren, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung des Nachweises/ der Bestätigung für Ihren Daueraufenthalt. Der Inhaber der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist zu einem südafrikanischen Personalausweis berechtigt (Eintragung als Nicht-Südafrikaner). Er ist jedoch nicht befugt zu wählen oder einen südafrikanischen Pass zu beantragen. ​ ​Eintragung des Daueraufenthalts im Pass​ Der Status “Daueraufenthalt” wird durch das Department of Home Affairs nicht mehr in den ausländischen Pass eingetragen- Inhaber müssen das Original der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei sich führen und bei jeder Ein- oder Ausreise in die oder aus der Republik Südafrika dem Beamten der Einwanderungsbehörde vorzeigen. Bitte beachten Sie auch, dass, in Bezug auf Artikel 28 (c) der aktuellen Fassung des Einwanderungsgesetzes, der Daueraufenthalt widerrufen werden kann, wenn der Inhaber sich mehr als drei (3) Jahre ausserhalb der Republik Südafrika aufhält. ​
FAQ Häufig gestellte Fragen Was ist ein Visum? Jedes Land hat das Hoheitsrecht zu entscheiden, wer das Gebiet betreten darf oder nicht. Der Zweck eines Visums ist die ordnungsgemäße Überprüfung von Antragstellern einerseits, so dass unerlaubte Personen und unerwünschte Personen in die Republik Südafrika nicht eingelassen werden, und andererseits genehmigten Antragstellern am südafrikanischen Grenzübergang die Einreise zu ermöglichen. Visa stellen notwendige Informationen an den Einreisebeamten bereit, um sicherzustellen, dass Antragsteller für den richtigen Zweck und Zeitraum in die Republik Südafrika eingelassen werden. Der Besitz eines Visums garantiert dem Inhaber keine automatische Einreise in die Republik Südafrika. Ein Visum erlaubt dem Inhaber nur die Reise zur Republik Südafrika anzutreten und am Grenzübergang wird durch einen Einreisebeamten überprüft, ob er die (Einreise)bestimmungen des „Immigration Act, 2002 (Act No. 13 of 2002), as amended“ erfüllt. Wer braucht kein Visum? Staatsbürger, die Inhaber diplomatischer, offizieller oder normaler Reisepässe oder Reisedokumente bestimmter Länder, Gebiete und internationalen Organisationen sind, sind für einen bestimmten Zeitraum von der südafrikanischen Visumpflicht befreit. Dies betrifft  z.B. deutsche Staatsbürger für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen für Aufenthaltszwecke, für die ein ‚Port of entry visa’ ausgestellt werden kann z.B. Urlaub, Geschäftstreffen und im Transit. Inhaber von Reisepässen oder Reisedokumenten, die von der südafrikanischen Visumpflicht befreit sind Einreisebestimmungen für Inhaber von Reisepässen oder Reisedokumenten, die von der südafrikanischen Visumpflicht befreit sind Wer braucht ein Visum? Ausländische Staatsbürger, die keine Pass- / Reisedokument Inhaber sind, die von der südafrikanischen Visumpflicht befreit sind, unterliegen der Visumpflicht und müssen daher bei einer südafrikanischen Auslandsvertretung ‚Port of entry visas’ beantragen. Diese werden ausgestellt, bevor die Reise zur Republik Südafrika angetreten wird und müssen in den Pässen der Antragsteller eingetragen werden, bevor sie nach Südafrika abreisen. ‚Port of entry visas’ werden nicht bei der Ankunft am südafrikanischen Grenzübergang ausländischen Staatsbürgern ausgestellt, die der südafrikanischen Visumpflicht unterliegen – solchen ausländischen Staatsbürgern, die ohne Visa ankommen, wird die Einreise in die Republik Südafrika verweigert und sie werden zurückgeschickt. Port of entry visa​ Kann für einen Zeitraum von nicht länger als drei (3) Monaten für folgende Zwecke ausgestellt werden: Urlaub Geschäftstreffen Teilnahme an Konferenzen, Seminaren oder Sportveranstaltungen einer Person, die der Ehegatte oder das unterhaltsberechtigte Kind des Inhabers eines gültigen visitor’s visa, study visa, treaty visa, business visa, medical treatment visa, relative’s visa, work visa, retired person visa oder exchange visa ist Studien nicht länger als drei (3) Monate medizinische Behandlung nicht länger als drei (3) Monate akademische Sabbaticals nicht länger als drei (3) Monate freiwillige oder gemeinnützige Tätigkeiten nicht länger als drei (3) Monaten (Reisende müssen über 18 Jahre alt sein) Forschung nicht länger als drei (3) Monate Welches Visum ist erforderlich, um kurzfristige oder dringende Arbeit zu leisten? Alle ausländischen Staatsbürger, die kurzfristige oder dringende Arbeit in der Republik Südafrika für einen Zeitraum von nicht länger als drei (3) Monaten durchführen, einschließlich, aber nicht ausschließlich beschränkt auf Servicetechniker / Monteure, Ausbilder und Filmcrews, müssen eine „Authorisation to conduct work in terms of section 11(2)’ besitzen, die bei einer südafrikanischen Auslandsvertretung beantragt und ausgestellt werden muss, bevor die Reise zur Republik Südafrika angetreten wird. Antrag auf ‘Section 11(2) authorisation to conduct work on a visitor’s visa’ Servicetechniker (Montage, Reparatur und Wartung) Fotoshooting und Filmcrews Wann wird ein im Ausland ausgestelltes befristetes Aufenthaltsvisum (temporary residence visa) gültig? Besitz eines Visums garantiert dem Inhaber keine automatische Einreise in die Republik Südafrika. Ein befristetes Aufenthaltsvisum, das von einer Auslandsvertretung der Republik Südafrika ausgestellt worden ist, tritt erst nach Einreise in Kraft, dh ein befristetes Aufenthaltsvisum wird  in den Reisepass des Antragstellers eingetragen und gilt nur, wenn ein Einreisestempel am Grenzübergang hinzugefügt wurde und dieses Datum des Einreisestempels ist dann das wirksame Datum. Arten von befristeten Aufenthaltsvisa (temporary residence visas) Besuchervisum für ein akademisches Sabbatical (länger als 3 Monate) Besuchervisum für freiwillige oder gemeinnützige Tätigkeiten (länger als 3 Monate) Besuchervisum für Forschung (länger als 3 Monate) Besuchervisum, um eine andere beschriebene Tätigkeit auszuführen (länger als 3 Monate) Besuchervisum für eine(n) begleitende(n) Ehepartner(in) oder unterhaltsberechtigte Kinder (länger als 3 Monate) Studienvisum (länger als 3 Monate) Studienvisum für Schüleraustausch (länger als 3 Monate) Studienvisum für eine medizinische Famulatur oder Tertial des praktischen Jahres (länger als 3 Monate) Visum gemäß internationaler Abkommen Selbstständiges Geschäftsvisum Visum für die medizinische Behandlung Verwandtenvisum Arbeitsvisum gemäß ‚critical skills‘ Allgemeines Arbeitsvisum Arbeitsvisum bei Versetzung innerhalb eines Unternehmens Rentnervisum Corporate worker certificate Austauschvisum (für Teilnehmer an einem etablierten Austauschprogramm) Austauschvisum (zur Arbeit, für Menschen unter 25 Jahren) Befristetes Aufenthaltsvisa für eine(n) ausländische(n) Ehepartner(in) eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Residents​ Können Visabestimmungen außer Kraft gesetzt werden? Ja. Auf Antrag kann der südafrikanische Innenminister aus wichtigem Grund jede vorgeschriebene Bestimmung oder Form außer Kraft setzen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag hierfür eingereicht und erst vom südafrikanischen Innenministerium (Department of Home Affairs) in Pretoria genehmigt werden muss, bevor ein Visumantrag gestellt werden kann. Bei Fragen, wenden Sie sich an uns. Kann ein Antragsteller einen Einspruch gegen die Entscheidung ein Visum abzulehnen, erheben? Ja. Ein Antragsteller, der einen Einspruch erheben möchte, muss dies innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Erhalt einer solchen Entscheidung beim südafrikanischen Innenministerium (Department of Home Affairs) tun. Bei Fragen, wenden Sie sich an uns. Gibt es zusätzliche Bestimmungen für minderjährige Kinder, die in die und aus der Republik Südafrika reisen? Ja. Die zusätzlichen Bestimmungen für minderjährige Kinder, die in die und aus der Republik Südafrika reisen, sind seit dem 1. Juni 2015 in Kraft und dazu bestimmt sicherzustellen, dass alle minderjährige Kinder die Einverständnis ihrer Eltern für die Reise in die oder aus der Republik Südafrika haben. Bei Fragen, wenden Sie sich an uns. Wann ist eine Gelbfieber-Impfbescheinigung für die Einreise in die Republik Südafrika erforderlich? Gemäß der International Health Regulations, 2005, ist eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung für die Einreise in die Republik Südafrika von allen südafrikanischen und ausländischen Staatsbürgern, die älter als ein Jahr sind erforderlich, wenn diese: aus einem Gelbfieberendemiegebiet (yellow fever risk country) reisen; oder im Transit von mehr als 12 Stunden, durch den Flughafen eines Gelbfieberendemiegebiet waren. Kann ein Besuchervisum für Urlaubszwecke in der Republik Südafrika verlängert werden? Ja. Laut ‚Immigration Act, 2002 (Act No. 13 of 2002), as amended‘ kann ein Antrag auf eine einmalige Verlängerung eines Besuchervisums für einen weiteren Zeitraum von nicht länger als drei Monaten gestellt werden – ein solcher Antrag muss persönlich über ein VFS-Büro  in der Republik Südafrika spätestens 60 Tage vor Ablauf des Besuchervisums eingereicht werden und wenn das Besuchervisum für weniger als 30 Tage ausgestellt worden ist, spätestens 7 Arbeitstage vor Ablauf dieses Visums. Bei Fragen, wenden Sie sich an uns. Kann ein Besuchervisum für Urlaubszwecke in ein anderes Visum / Aufenthaltszwecke in der Republik Südafrika geändert werden? Nein. Obwohl das ‚Immigration Act, 2002 (Act No. 13 of 2002), as amended‘ generell eine Änderung des Status oder der Bedingungen eines Visums erlaubt, darf eine Person, die sich mit einem Besuchervisum oder einem Visum für die medizinische Behandlung im Land aufhält, seinen/ihren Status in der Republik Südafrika nicht ändern, außer in expliziten Ausnahmefällen. Kann ein Einspruch gegen eine Erklärung zur unerwünschten Person bei einer südafrikanischen Auslandsvertretung erhoben werden? Nein. Eine Auslandsvertretung hat keine Befugnis, einen Einspruch gegen eine Erklärung zur unerwünschten Person, die einem ausländischen Staatsbürger bei der Ausreise aus der Republik Südafrika erteilt wurde, zu widerrufen oder zu bearbeiten. Ein solcher Einspruch muss direkt beim südafrikanischen Innenministerium (Department of Home Affairs) erhoben werden. Bei Fragen, wenden Sie sich an uns. ​

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Allgemeines Arbeitsvisum

Ein allgemeines Arbeitsvisum ist angebracht, sollten keine anderen Arbeitsvisa in Frage kommen.

Der zukünftige Arbeitsgeber muss bestimmte Verpflichtungen, die mit dem Antrag vorzulegen sind, übernehmen. Das vorgeschrieben Zertifikat vom Arbeitsministerium muss zusammen mit dem Antrag vorgelegt werden.

Eine allgemeine Arbeitsgenehmigung wird für eine Zeitdauer von 5 Jahren erteilt.

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