top of page

Sofort-Einschätzung

Danke für Ihre Nachricht. Wir melden uns ins Kürze.

Entsendung

 

Ein Entsendungsvisum ist angebracht, wenn der Antragsteller[1] von einer Filiale (außerhalb der Republik Südafrikas) in eine andere Filiale derselben Firma innerhalb der Republik Südafrikas entsandt wird. Dem Besitzer eines Entsendungsvisums ist die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit lediglich für die südafrikanische Filiale, Nebenstelle oder Tochtergesellschaft gestattet. Die Arbeitstätigkeit hat sich nach den Vorgaben im Visum zu richten.  

​

Ein Entsendungsvisum wird für eine Zeitdauer von 4 Jahren erteilt.

 

[1] Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

bottom of page