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Visum für Angehörige / Verwandte

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Ein Visum für Angehörige/Verwandte wird Ehegatten, Lebenspartnern, biologischen Elternteilen, Kindern oder Geschwistern südafrikanischer Staatsangehörigen oder von Personen mit Daueraufenthalt in Südafrika erteilt. Personen ohne Arbeitserlaubnis, Geschäftsvisum oder Studienvisum dürfen dieses Visum beantragen. Dem Besitzer dieser Visumsart ist die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nicht gestattet.

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Im Fall eines Stellenangebotes oder eines Wunsches in ein neues oder bestehendes Geschäft zu investieren, wird dem Besitzer dieses Visums die Möglichkeit gestattet, eine Änderung der Visumsbedingungen zu beantragen.

  

Der Begriff „Lebenspartner“ gilt sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zwischen einem Ausländer und einem südafrikanischen Staatsangehörigen oder Einwohner. Die Lebensgemeinschaft, gegenseitige emotionale, finanzielle und physische Unterstützung müssen nachgewiesen werden. 

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Ein Visum für Angehörige/Verwandte wird für eine Zeitdauer von 2 Jahren erteilt.

 

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