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Studienvisum

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Ein Studienvisum wird Personen erteilt, die die Absicht haben, eine Schule, eine Universität oder sonstige eingetragene Bildungseinrichtung zu besuchen.

Studenten, die die Absicht haben, während der Studienzeit zu arbeiten, wird die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung (maximal 20 Wochenstunden) gestattet.

 

Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Studienvisums ist die Registrierung bei einer Krankenversicherung in Südafrika (ausländische Krankenversicherungen werden nicht anerkannt). Personen unter 18 Jahren, die ein Elternteil oder beide Elternteile begleiten, benötigen keine Krankenversicherung in Südafrika. Vorausgesetzt, dass das Elternteil oder beide Elternteile im Besitz eines Besuchervisums, Studienvisums, Treaty-Visums, Geschäftsvisums, Visums für eine medizinische Behandlung, Visums für Angehörige, Arbeitsvisums, Visums für den Ruhestand oder „Exchange-Visums“ ist/sind.

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Studenten, die die Absicht haben, ein medizinisches praktisches Jahr oder eine Famulatur in Südafrika aufzunehmen, dürfen auch ein Studienvisum beantragen.

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Ein Studienvisum wird für die Dauer des beantragten Kurses erteilt.

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Was ist eine Bildungseinrichtung?

a) Jede höhere Lehranstalt im Sinne des Higher Education Act, 1997 (Gesetz Nr. 101 von 1997); oder

b) Eine Hochschule im Sinne des Further Education and Training Colleges Act, 2006 (Gesetz Nr. 16 von 2006). Ausgeschlossen sind jedoch:

 i.) Schulen, die Weiterbildungsprogramme anbieten, gemäß dem South African Schools Act, 1996 (Gesetz Nr. 84 von 1996); oder

ii.) Hochschulen, die unter der Aufsicht eines Staatsamts stehen, außer dem Department of Higher Education and Training;

c) oder eine Schule, die zum Paragraph 1 des South African Schools Act, 1996 (Gesetz Nr. 84 von 1996) gehört

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Ein Studienvisum wird für die Dauer des beantragten Kurses erteilt.

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